Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSABSCHLUSS

Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche 

  • Aufträge zu Online-Werbung (inkl. Vorreihungen auf bezirkstipp.at)
  • Services und Dienstleistungen, wie die Bereitstellung des Zugangs zur CMS-Applikation, zur Bereitstellung von Websites und Online-Shops, das Hosting, die Bereitstellung von Domains, die Bereitstellung von E-Mail-Services sowie für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Websites (z.B. Suchmaschinenoptimierung & Analyse-Pakete),
  • für die in individuellen Angeboten definierten Website-Dienstleistungen (in Folge „Webprojekte“) einschließlich der Erstellung von Applikationen sowie
  • für Verträge über die Erstellung und Ausführung von Google Such- & Banner Werbung,

der SERVIT Software Solutions, Christof Servit, Zwentendorf 37, 2152 Zwentendorf (im Folgenden “SERVIT”).  

Mit der Einreichung einer Bestellung, mit der Annahme oder Ausführung der Bestellung werden die AGB für den Besteller verbindlich. Als Besteller gelten nur Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch. SERVIT schließt nur zu diesen AGB ab, die ohne erneuten Hinweis auch für die weiteren Geschäfte mit dem Besteller gelten. Die Annahme einer Bestellung liegt im eigenen Ermessen von SERVIT. Im Fall von ständigen Geschäftsbeziehungen und für jede künftige Bestellung gelten die AGB der SERVIT auch ohne ausdrücklichen Verweis oder Bezugnahme auf diese. SERVIT behält sich das Recht vor die AGB jederzeit abzuändern oder zu ergänzen, wobei die geänderten Bedingungen auf laufende Verträge keine Anwendung finden, sofern die Parteien die Anwendung auf bestehende Vertragsverhältnisse, wobei dafür die Textform und daher auch EMail-Form genügt, nicht vereinbaren. Allfällige Vertragsverlängerung unterliegen den AGB in der zum Verlängerungszeitpunkt gültigen Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt insbesondere für beigefügte oder an anderer Stelle abrufbare oder erhältliche Bedingungen, wie beispielsweise Allgemeine Einkaufsbedingungen oder sonst referenzierte Bedingungen des Bestellers.

Bestellungen werden persönlich, virtuell (Videokonferenz), telefonisch oder elektronisch (via EMail), durch Mitarbeiter von SERVIT sowie online (www.servit.dev) entgegengenommen. Die Mitarbeiter von SERVIT sind nicht berechtigt, von diesen AGB abweichende Abmachungen zu treffen. Solche bedürfen, um Gültigkeit zu erlangen, der Bestätigung durch SERVIT. Ein vom Besteller unterzeichnetes Bestellformular sowie die telefonische Bestellung gelten als verbindliches Angebot des Bestellers, das SERVIT ohne Angabe von Gründen innerhalb von vier Wochen ab Unterzeichnung des Bestellformulars bzw. ab dem Datum der telefonischen Bestellung ablehnen kann. Dies gilt auch für online Bestellungen, wobei die Frist zur Ablehnung von vier Wochen ab Zugang der online Bestellung an SERVIT zu laufen beginnt. Das Angebot gilt erst als angenommen, wenn es nicht innerhalb dieser Frist schriftlich oder mündlich abgelehnt wurde oder noch vor Ablauf der Ablehnungsfrist durch Ausführung der Bestellung angenommen wurde. Zur Fristwahrung genügt bei mündlicher Ablehnung der Ausspruch der Ablehnung innerhalb der Frist bzw. bei schriftlicher Ablehnung die rechtzeitige Absendung der Ablehnung an den Besteller. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die schriftliche oder telefonische Bestellung laut Bestellschein-Formular bzw. der Inhalt der Bestätigung bei online Bestellung, wobei die Bestätigung der online Bestellung keine Annahme des Angebots durch SERVIT darstellt. Der Besteller garantiert, dass alle im Zuge der Beauftragung erteilten Informationen vollständig und richtig sind und, dass dieser berechtigt ist, gegenständlichen Auftrag zu erteilen. SERVIT ist nicht verpflichtet, die Zeichnungsberechtigung des Unterfertigers zu prüfen. 

II. PRODUKTSPEZIFISCHE BEDINGUNGEN

Abs. 1) Spezielle Bedingungen für Online-Werbung

a) Online-Werbung

SERVIT bestimmt nach eigenem Ermessen, in welchem Online-Produkt (die „Publisher“) der Werbeinhalt („Werbung“) im Rahmen des bestellten Produktes angezeigt wird. Der Besteller erkennt an, dass SERVIT die Publisher nicht betreibt oder kontrolliert. Der Besteller erkennt des Weiteren an, dass sich zu jeder Zeit während einer Laufzeit einer Werbung die Zusammensetzung der Publisher ändern kann. SERVIT gibt keine Garantie darüber ab, wann und wo die Werbung von den Publishern oder SERVIT angezeigt wird. SERVIT behält es sich auch vor, Online-Werbung aufgrund technischer Notwendigkeiten zu ändern. 

b) Platzierung der Online-Werbung, Vorreihung auf bezirkstipp.at

Eine bestimmte Platzierung oder Reihung sowie die Beibehaltung einer bestehenden Platzierung oder Reihung von Online-Werbung wird nicht garantiert. SERVIT ist jederzeit berechtigt, eine Platzierung oder Reihung zu ändern. Es sind jederzeit Änderungen der Branchensortierung, der Branchennamen sowie der Entfernung möglich und berechtigen den Besteller nicht zur Ableitung von Rechtsfolgen. SERVIT ist auch berechtigt, bei der Platzierung von Werbung sinnverwandte Branchen zusammenzuziehen und den auf dem Bestellschein genannten Branchentitel abzuändern.  

c) Gestaltung von Werbung in online Medien 

Durch Unterfertigung des Bestellscheins wird die Werbung des Bestellers in das Dienstleistungs- und Funktionsangebot aufgenommen. Während der Laufzeit einer Online-Werbung beauftragt und ermächtigt der Besteller hiermit SERVIT zum Zweck der ordnungsgemäßen Erbringung der Werbedienstleistungen zur Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentlichen Aufführung, Sendung, Zurverfügungstellung und Verbreitung von Inhalten für Online-Werbung im erforderlichen Umfang, der jeweils in Einklang mit den Bestimmungen der Nutzungsvereinbarung vom Besteller zur Verfügung gestellt wird. Sämtliche Immaterialgüterrechte an der Online-Werbung und den damit verbundenen Inhalten stehen ausschließlich dem Besteller oder dem von ihm beauftragten Dritten zu. Alleinig der Besteller ist verantwortlich für die Inhalte der Online-Werbung oder Inhalte, die vom Besteller hierunter bereitgestellt werden, und jegliche Inhalte, auf die Nutzer durch Links in solchen Online-Werbungen zugreifen können („verlinkter Inhalt“). Der Besteller sichert zu, dass keine Inhalte der Online-Werbung Rechte Dritter und auch sonst keine Rechtsvorschriften verletzen und insbesondere

(a) kein Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis oder jegliches sonstiges Immaterialgüterrecht, Eigentumsrecht oder Persönlichkeitsrecht eines Dritten verletzen,

(b) keine gesetzliche Bestimmung, einschließlich ohne Einschränkung Gesetze und Vorschriften für Medien und Werbung in elektronischen Medien, oder unlauterem Wettbewerb verletzen,

(c) nicht verleumderisch oder beleidigend sind,

(d) nicht  pornografisch oder obszön sind und

(e) keine Viren, Trojaner, Würmer, Zeitbomben, Löschroboter oder anderen schädlichen Programmierungsroutinen enthalten. 

Abs. 2) Spezielle Bedingungen für Services und Dienstleistungen, wie die Bereitstellung des Zugangs zur CMS-Applikation, zur Bereitstellung von Websites und Online-Shops, das Hosting, die Bereitstellung von Domains, die Bereitstellung von E-Mail-Services sowie für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Websites (z.B. Suchmaschinenoptimierung (SEO) & Wartungs-Pakete)

a) Nutzung der CMS-Applikation, Urheberrechte und sonstige Vertragspflichten

Bei der CMS-Applikation handelt es sich um eine Open Software. Sämtliche

Urheberrechte und sonstigen Rechte des geistigen Eigentums sowie Verwertungsrechte an der CMS-Applikation in allen Ausdrucksformen, samt allen Softwarebestandteilen liegen beim jeweiligen Eigentümer. Sämtliche Weiterentwicklungen, Verbesserungen und Anpassungen sowie allen Kopien, sowie an den darüber generierten Websites, und zwar insbesondere hinsichtlich Gestaltung, Aufbau, Design, Quellcode und von SERVIT bereitgestellten Inhalten für eine Website, stehen ausschließlich SERVIT und/oder seinen Technologiepartnern zu. Der Besteller erwirbt ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht sublizenzierbares und widerrufliches sowie für die Dauer der Vereinbarung zeitlich und inhaltlich auf die Zwecke dieser Vereinbarung beschränktes Nutzungsrecht an der über die CMS-Applikation erstellten Website. Dem Besteller ist es nicht gestattet, die CMS-Applikation außerhalb der Zwecke dieser Vereinbarung und außerhalb seiner Geschäftstätigkeit nachzuverwenden, und insbesondere zur Erbringung von Leistungen an Dritte. Außerdem hat der Besteller kein Recht zur Vervielfältigung, Bereitstellung, Zurverfügungstellung oder Bearbeitung der CMS-Applikation. 

Reverse Engineering, sonstige Verfahren zur Feststellung des Source Codes der abgeleitete Werke daraus zu schaffen sind ausdrücklich untersagt. Dem Besteller ist untersagt, Änderungen an den über die CMS-Applikation generierten Websites vorzunehmen, sofern diese Änderungen nicht ausdrücklich über bestehende Funktionen der CMS-Applikation erlaubt sind. 

SERVIT behält sich vor, Änderungen, die über diese erlaubten Änderungen hinausgehen, dem Besteller in Rechnung zu stellen. Nach Auftragserteilung wird für den Besteller eine Website bzw. ein E-Commerce Projekt erstellt. Der Besteller wird von der Fertigstellung der Website bzw. des E-Commerce Projekts und dem Zeitpunkt der Online-Stellung informiert. Das Service-Paket, welches der Besteller mit bestimmten Website-Paketen nutzen kann und das sich auf vom Besteller beauftragte Änderungen an dessen Website bezieht, unterliegt der Fair-Use-Klausel, wonach diese Änderungen nur in adäquatem Ausmaß von SERVIT umgesetzt werden müssen. Die Website enthält ein Muster-Impressum, welches vom Besteller gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen eigenständig anzupassen bzw. abzuändern ist. Für die Gestaltung des Impressums ist SERVIT nicht verantwortlich. Der Besteller hat weiters selbst für gültige Nutzungsbedingungen, Datenschutzbestimmungen und AGB, für seine Website zu sorgen.

Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Recht zur Nutzung mittels der CMS-Applikation erstellten Websites und deren Hosting; eine Weiterverwendung bzw. Mitnahme der über die CMS-Applikation erstellten Websites, deren Gestaltung, Text, Design und Inhalten nach Vertragsbeendigung ist aufgrund der Urheberrechte und sämtlicher sonstiger Rechte des geistigen Eigentums von SERVIT und/oder seinen Technologiepartnern daran ausgeschlossen. Das Hosting der über die CMS-Applikation generierten Websites erfolgt durch SERVIT. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass seine Zugangsdaten sorgfältig verwahrt werden, damit Dritten kein unberechtigter Zugriff auf die CMS-Applikation ermöglicht wird. 

b) Leistungen zur Domain-Registrierung

Mit Bestellung einer Domain beauftragt der Besteller SERVIT, die bestellte Domain in seinem Namen und Auftrag bei der für die jeweilige Top Level Domain zuständigen Registrierungsstelle zu registrieren und für ihn zu verwalten. Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Besteller und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. SERVIT handelt daher ausschließlich als direkter Stellvertreter für den Besteller und hat keinen eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain. Es gelten daher für den Besteller hinsichtlich der Domainregistrierung die Bedingungen und Vertragsregelungen des jeweiligen Registrars und der jeweiligen Registrierungsstelle. Der Besteller ist verpflichtet, die vorgeschriebenen Bedingungen zur Nutzung der Domain zu beachten. Eine Garantie für die Zuteilung einer bestellten Domain kann daher von SERVIT nicht übernommen werden. Der Besteller kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch die jeweilige Registrierungsstelle bestätigt ist.

Der Besteller ist verpflichtet, an allen Handlungen, die für die Registrierung, Übertragung oder Löschung der bestellten Domain erforderlich sind, vollumfänglich mitzuwirken. Der Besteller ist für die rechtliche Zulässigkeit der über die bestellte Domain bereitgestellten Inhalte (einschließlich Verlinkungen) selbst verantwortlich. Der Besteller verpflichtet sich weiters, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Leistungen und/oder Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen und/oder anzuleiten. Eine Überwachung oder Überprüfung der Inhalte durch SERVIT findet nicht statt. Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder gehostete Inhalte Rechte Dritter verletzen, oder gilt ein Rechtsverstoß zur Überzeugung der SERVIT aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich, kann SERVIT die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die betreffende Domain unerreichbar zu machen. Alternativ besteht für SERVIT die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich, d.h. fristlos, zu kündigen. Der Entgeltanspruch von SERVIT besteht fort, solange eine Sperrung aus vom Besteller verursachten Gründen vorgenommen wurde. Mit Vertragsbeendigung erfolgt eine unwiderrufliche Rückgabe der Domain an SERVIT.

c) Leistungen zur Bereitstellung eines E-Mail-Postfaches

Es gelten die im Angebot bzw. am Bestellschein angegebenen Speicherkapazitäten sowie technischen Daten. Eine Bereitstellung des E-Mail-Postfaches ist nur für die Dauer der Vereinbarung zur Bereitstellung einer Domain möglich. Im Fall der Beendigung der Vereinbarung zur Bereitstellung einer Domain endet auch die Bereitstellung des E-Mail-Postfaches automatisch; eine gesonderte Kündigung ist hierfür nicht erforderlich. Der Besteller ist für die rechtliche Zulässigkeit der verwendeten E-Mail-Adressen sowie der darüber versendeten Inhalte selbst verantwortlich. Der Besteller hat die gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Versand von E-Mails, insbesondere das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das E-CommerceGesetz (ECG) zu beachten. Die Versendung von Spam-Emails nach § 107 TKG ist untersagt. Ebenso ist untersagt, bei der Versendung von E-Mails falsche Absenderdaten anzugeben. Verstößt der Besteller gegen Bestimmungen im Sinne des vorstehenden Absatzes, kann SERVIT die betreffenden Postfächer des Bestellers vorübergehend auch sperren. SERVIT übernimmt keine Gewähr für die Weiterleitung von E-Mails, SMS oder sonstigen Nachrichten an den Empfänger, ebenso wenig für die richtige Wiedergabe der Nachrichten des Bestellers. SERVIT kann die Weiterleitung der an seine Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um sogenannte Spam-Mails handelt. Der Besteller hat in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal täglich) für eine aktuelle Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen. SERVIT kann für eine Beschädigung von Daten und/oder Soft- und Hardware aufgrund von Viren in keinem Fall verantwortlich gemacht werden. Der Besteller verpflichtet sich, die von SERVIT zugeteilten Passwörter streng geheim zu halten und SERVIT unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das

Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Bestellers Dritte durch Gebrauch der Passwörter Leistungen von SERVIT nutzen, haftet der Besteller gegenüber SERVIT auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

d) SEO Optimierung und besuchsfördernde Maßnahmen

Bei einem Auftrag zur SEO-Optimierung wird SERVIT für den Besteller Textänderungen auf seiner Website vornehmen. Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass SERVIT besuchsfördernde Maßnahmen hinsichtlich der Website des Bestellers, insbesondere durch Anlage eines Google My Business-Kontos und Verknüpfung mit der Website des Bestellers, durchführen kann. Insbesondere wird SERVIT Maßnahmen setzen, damit der Standort des Bestellers in Google Maps sowie im Rahmen der Google Suchergebnisse angezeigt wird. SERVIT übernimmt weder Gewährleistung dafür, dass die Informationen veröffentlicht werden, noch dafür, dass sich die Maßnahmen tatsächlich besuchsfördernd auswirken. Der Besteller ist zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere hat dieser Texte in die Website einzubinden, Änderungen am Quellcode vorzunehmen sowie Grafiken und Dateien in die Website nach Vorgabe und Anleitung von SERVIT einzubinden, anderenfalls trägt SERVIT keine Verantwortung für den Erfolg der Maßnahmen.

e) Domains und Provider 

Bei Bestellung eines Website-Pakets ist eine unentgeltliche Wunsch-Domain inkludiert, welche vom Besteller nach Verfügbarkeit frei gewählt werden kann, wobei SERVIT keine Zusicherungen dahingehend übernimmt, dass die gewünschte Domain tatsächlich verfügbar ist und eine Zuteilung erfolgt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zu Punkt (Abs. 2 b). Eine Übertragung der Rechte an der Domain auf den Besteller während oder nach Beendigung der Vereinbarung mit SERVIT ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von SERVIT kostenpflichtig möglich. Bei allen über SERVIT registrierten Domains kann der Besteller mit Zustimmung von SERVIT und den jeweiligen Bedingungen der Registrierungsstelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser die entsprechende TopLevelDomain (z.B. ".at") anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Das Vertragsverhältnis zu SERVIT wird durch einen solchen Wechsel nicht berührt. Diesbezüglich ist in jedem Fall eine ausdrückliche Kündigung erforderlich. Bei einem Providerwechsel ist der Besteller verpflichtet alle Vorkehrungen zu treffen, damit die Domain durch SERVIT übernommen werden kann.  Sofern der Besteller die von SERVIT bekannt gegebenen Vorkehrungen nicht trifft, ist SERVIT von seiner Leistungspflicht befreit. Alle Erklärungen Domains betreffend, insbesondere Domainkündigung, Providerwechsel und Domainlöschung bedürfen der Schriftform. Einem Providerwechsel kann SERVIT nur zustimmen, wenn SERVIT eine schriftliche Einverständniserklärung des Domain-Registranten bzw. Domain SERVIT Admin-C in Textform zugegangen ist. Kann SERVIT dem Providerwechsel des neuen Provider des Kunden nicht rechtzeitig stattgeben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist SERVIT ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte Domain zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Registrierungsstelle löschen zu lassen, oder, sollten SERVIT die

Registrierungsgebühren durch die Registrierungsstelle bereits erneut in Rechnung gestellt worden sein, diese an den Besteller weiter zu verrechnen. Im Falle der Bereitstellung der Domain durch den Besteller, sind die Kosten der Domain vom Besteller zu tragen. Im Falle der Sperre der Domain aufgrund eines Zahlungsrückstandes kann die Website des Bestellers nicht bereitgestellt werden, wofür SERVIT keine Verantwortung trägt.

f) Bedingungen für das Modul Online Shop und E-Commerce Projekte

Die Anlage des Online-Shops sowie die laufende Änderung und Wartung der Inhalte erfolgt durch den Besteller, es sei denn, es wird eine abweichende Regelung getroffen. SERVIT trägt keine Verantwortung für den Verlust von Inhalten des Online-Shops oder der nicht erfolgten Zustellung von Bestellungen im Online-Shop. Die Abwicklung von Zahlungen erfolgt über gesonderte Verträge mit dritten Anbietern und liegt nicht im Verantwortungsbereich von SERVIT.

g) Drittanbieter

Der Besteller ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen nachstehender Drittanbieter zu akzeptieren und zu beachten:

Bei einer Aufnahme von Diensten zur Besucheranalyse (zB Google Analytics) ist der Kunde verpflichtet, die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Telekommunikationsgesetz zu beachten und seinen Informationspflichten nachzukommen.  

Abs. 3) Spezielle Bedingungen für die in individuellen Angeboten definierten Website Dienstleistungen einschließlich der Erstellung von Applikationen (in Folge „Webprojekte“ und „E-Commerce Projekte“ genannt) 

  1. Der Leistungsgegenstand für die Erstellung eines Webprojekts wird in einem separaten Angebot  bzw. einem allfälligen Pflichtenheft samt Projektplan definiert und ist zusätzlich zu den vorliegenden AGB Grundlage des Vertrages. 
  2. SERVIT ist berechtigt, zur Erfüllung und Abwicklung von Verträgen mit dem Besteller Erfüllungsgehilfen und/oder Subunternehmer zu beauftragen. Wenn diese dadurch als Auftragsverarbeiter iSd Art 4 Z 8 DSGVO zu qualifizieren sind, wird SERVIT mit diesen eine Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO abschließen. 
  3. Im Falle der Bereitstellung eines Impressums durch SERVIT ist der Kunde

verpflichtet, dieses Impressum gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzupassen bzw. zu ergänzen. Für die gesetzlich korrekte Formulierung des Impressums ist SERVIT nicht verantwortlich. Bei einer Aufnahme von Diensten zur Besucheranalyse (z.B. Google Analytics) ist der Kunde verpflichtet, die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, insbesondere Datenschutz Grundverordnung und Telekommunikationsgesetz zu beachten und seinen Informationspflichten nachzukommen.   

  • SERVIT ist berechtigt, den Firmennamen, das Logo und die Art der dem Besteller erbrachten Leistung als Referenz gegenüber Dritten zu verwenden, selbst wenn das Vertragsverhältnis mit dem Besteller schon beendet ist.
  • In dem Fall, dass der Besteller die bestellte und von SERVIT entsprechend gelieferte Website auf seiner Domain nicht übernimmt oder nach einer Zeit überschreibt bzw. entfernt, unabhängig davon aus welchem Grund, ist der Besteller dennoch während aufrechter Vertragslaufzeit verpflichtet, den dafür in Rechnung gestellten Preis (Punkt III. Abs 1) ohne Abzug in voller Höhe fristgerecht zu zahlen.

Abs. 4) Spezielle Bedingungen für Verträge über die Erstellung und Ausführung von Google Such- & Banner Werbung

a) Auswahl der Suchmaschinen und Suchbegriffe, Gestaltung von Werbetexten und -bildern

  Die Auswahl der Internet-Portale und Suchmaschinen, die Festlegung von Suchbegriffen sowie die Auswahl und Gestaltung des Anzeigentextes, die Wahl der Kampagnenstruktur und etwaige Anzeigenerweiterungen liegt im Ermessen von SERVIT. SERVIT wird nach Fertigstellung der Kampagne Informationen betreffend Ausrichtung und Anzeigentext sowie Creatives, insbesondere Bilder und Logos, welche in Teilen oder vollständig für Anzeigen verwendet werden können, an die vom Besteller angegebene E-Mail-Adresse übermitteln (in der Folge „Fertigstellungsbenachrichtigung“).  

b) Google Konto

SERVIT wird zur Abwicklung von Werbekampagnen ein Google Ads Konto anlegen, welches von SERVIT für die Dauer der Werbekampagne betreut wird.  Der Besteller hat kein Recht auf Zugriff auf das Google Ads Konto, dies weder während noch nach Beendigung der Vereinbarung. Durch Verwaltung des Google Ads Kontos kann es zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an Google sowie sonstiger Auftragsverarbeiter kommen. Details hierzu kann der Besteller der SERVIT Datenschutzerklärung entnehmen.

c) Google Analytics

Zu Zwecken der Messung und Kampagnenoptimierung ist SERVIT dazu berechtigt, den Google Analytics Account der Website des Bestellers mit der Google Kampagne zu verknüpfen. Jede sonstige Datenerhebung zur Messung des Werbeerfolges durch den Besteller erfolgt auf dessen eigene (datenschutzrechtliche) Verantwortung.

d) Datenschutz

Der Besteller hat für die Verarbeitung von Daten nach dieser Bestimmung einschließlich der Überlassung der personenbezogenen Daten der Endnutzer der Website an SERVIT für die Erbringung dieser Werbedienstleistungen sämtliche Datenschutzvorschriften einzuhalten und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Es gelten die Bestimmungen des Pkt. 4, Abs. 6 u. 7 dieser Vereinbarung. 

Abs. 5) Spezielle Bedingungen für Verträge über die Erstellung und Ausführung von Meta Social Media Werbung

Der Besteller akzeptiert die Nutzungsbedingungen des Drittanbieters Meta Platforms Ireland Limited, Serpentine Avenue, Block J, Dublin 4, Irland („Meta Ireland“), sowie dessen verbundene

Unternehmen (insb: https://developers.facebook.com/terms/) und erkennt an, dass es dadurch zu Datenverarbeitungen von Meta auch außerhalb der EU kommen kann, auf die SERVIT keinen Einfluss hat. Es gilt II. Pkt. Abs 4 mit der Abweichung, dass es sich nicht um einen Vertrag über Erstellung und Ausführung von Google Werbung, sondern um Social Media Werbung der Meta Plattformen handelt, wobei folgende produktspezifische Voraussetzungen für die vertragsgegenständliche Administrierung der Anzeigenschaltung gelten:

a) der Besteller betreibt für sein Unternehmen eine Facebook-Seite auf eigene Verantwortung, insbesondere in gemeinsamer Verantwortung mit Meta hinsichtlich Insights-Daten (https://www.facebook.com/legal/terms/information_about_page_insights_data);

b) die Auswahl der Plattformen liegt im Ermessen von SERVIT;

c) SERVIT legt zur Abwicklung ein Werbekonto für den Besteller bei Meta an und verwaltet dieses während der Vertragslaufzeit (entsprechend den Bedingungen laut Pkt. II Abs b);

d) der Besteller ist allein für die Einhaltung sämtlicher (datenschutz)rechtlicher Bestimmungen und Anforderungen (z.B. Einsatz des Meta-Pixels) verantwortlich, dies gilt auch für die allfällige Überlassung von personenbezogenen Daten der Endnutzer von in seiner Verantwortung stehenden Websites.

III. PREISE, ZAHLUNGSKONDITIONEN, AUFRECHNUNG UND ABTRETUNG

Abs. 1) Es gelten die am Bestellformular angeführten Preise. Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern auf dem Bestellformular nichts Anderes festgehalten ist, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Rechnungslegung erfolgt unmittelbar nach Auftragserteilung und unabhängig davon, ob seitens SERVIT bereits Leistungen erbracht wurden, sodass der Besteller vorleistungspflichtig ist. SERVIT behält sich das Recht vor, Online-Werbung, insbesondere Google-Kampagnen erst nach vollständigem Zahlungseingang zu veröffentlichen. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet. Sofern eine Bezahlung der Rechnungssumme in Teilbeträgen vereinbart ist, werden bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur eines Teilbetrages, bzw. im Falle der Einzugsermächtigung bei nicht ausreichender Kontoabdeckung, sämtliche ausständigen Teilleistungen bis zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres ohne weitere Nachfristsetzung fällig. Die Preise können durch SERVIT zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen, innerhalb welcher der Besteller widersprechen kann, geändert (zB aufgrund von Steigerungen von Lohn- oder Materialkosten erhöht) werden. Widerspricht der Besteller dieser Änderung nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Änderung als genehmigt. 

Das Entgelt bei Abonnements ist außerdem wertgesichert. SERVIT behält sich vor, das Entgelt ohne vorherige Ankündigung entsprechend der Entwicklung des von der Statistik Österreich verlautbarten Verbraucherindex 2020 (VPI 2020) oder des an seine Stelle tretenden Index anzupassen, wobei die Indexzahl des Monats des Vertragsabschlusses als Basiswert heranzuziehen ist. Der Besteller darf nur mit von SERVIT anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zahlungen zurückhalten. Dem Preis wird eine Online Servicepauschale aufgeschlagen. Die Höhe der Online Servicepauschale ist umsatzabhängig und wird sowohl bei der erstmaligen Auftragserteilung als auch bei Abonnement-Folgeaufträgen verrechnet.

Abs. 2) Zusätzliche Bedingungen zur Google Werbung Budgetierung

Im Abonnement wird ab der ersten Verlängerung wieder das am Bestellschein vereinbarte Kampagnenbudget sowie die Management Fee verrechnet. 

Der Einsatz des Werbebudgets des Bestellers wird so gleichmäßig wie möglich über den

Auslieferungszyklus verteilt, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird. Als Auslieferungszyklus wird der Zeitraum definiert, in dem die bei Google geschaltete Werbung aktiv läuft. Der Auslieferungszyklus kann niemals vor Beginn der Vertragslaufzeit starten und kann sich daher von der Vertragslaufzeit unterscheiden. Sollte am Ende der Vertragslaufzeit Werbebudget noch nicht verbraucht worden sein, bleibt die Google Werbung so lange bestehen, bis das gesamte Werbebudget aufgebraucht ist. Eine Rückzahlung des Werbebudgets an den Besteller ist ausgeschlossen. Erhöhen sich die Kosten für eine Google Werbung während eines Auslieferungszyklus, ist der Besteller zu einer entsprechenden Nachzahlung verpflichtet.

Abs. 3) Zusätzliche Bedingung zu Webprojekten

Bei der Verrechnung des Entgelts für die Erstellung von Webprojekten erfolgt die Rechnungslegung – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird - im Ausmaß von 40% des Gesamtentgelts nach Auftragserteilung und im Ausmaß von 60% des Gesamtentgelts nach Fertigstellung der Leistungen, spätestens jedoch 90 Tage nach Auftragserteilung. Eine Fertigstellung der Leistungen ist dann anzunehmen, wenn SERVIT sämtliche, laut Angebot zu erbringenden, Leistungen erbracht hat. Sofern die Fertigstellung der Leistungen nicht möglich ist, weil der Besteller seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, ist SERVIT sohin 90 Tage nach Auftragserteilung zur Rechnungslegung berechtigt. Die Verrechnung der sonstigen Website- Dienstleistungen, insbesondere des Software-Support-Service, erfolgt jährlich im Vorhinein, sodass der Besteller zur Gänze vorleistungspflichtig ist.

Abs. 4) Sicherheitsleistung, Vorauszahlung 

Sobald sich der Besteller mit dem gesamten Rechnungsbetrag oder auch nur mit einem Teilbetrag bei vereinbarter Ratenzahlung trotz Nachfristsetzung in Zahlungsverzug befindet, ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch beantragt wurde, ein Insolvenzverfahren oder ein Exekutionsverfahren bevorsteht, beantragt, eröffnet oder bewilligt oder mangels Masse abgelehnt wurde, ist SERVIT berechtigt, (i) die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen zu verweigern und / oder die Leistungen (auch die von Dritten) zu sperren (siehe Punkt VII), oder (ii) eine Sicherheitsleistung (Barsicherheit, Bankgarantie, Hinterlegung von nicht vinkulierten Sparbüchern) oder Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des gesamten Rechnungsbetrages zu verlangen, und die Leistungen bis zum Erlag einzuschränken. Die Bestimmungen der §§ 25a und 25b der Insolvenzordnung bleiben davon unberührt.

Der Insolvenzverwalter kann den Vertrag fortführen, bis das Insolvenzverfahren rechtskräftig aufgehoben ist. Dafür hat dieser innerhalb von 7 Tagen ab Insolvenzeröffnung entweder eine Sicherheit bzw. Vorauszahlung nach Punkt (ii) zu leisten oder einen Antrag mit einer persönlichen Haftungserklärung für alle Entgelte und Schadenersatzansprüche ab Insolvenzeröffnung zu stellen.

SERVIT kann sich aus der Sicherheitsleistung schadlos halten, wenn der Besteller in Verzug ist und nach einer erneuten Mahnung nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Sicherheit wird zurückgestellt, wenn die Voraussetzungen dafür weggefallen sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Besteller über einen Zeitraum von sechs Monaten seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist.

IV. VERANTWORTLICHKEIT FÜR WERBEINHALTE, INSBESONDERE LOGOS, MARKEN und KENNZEICHEN, INHALT DER WEBSEITEN, MITWIRKUNGSPFLICHT

Abs. 1) Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass eine termingerechte Erbringung sämtlicher

Dienstleistungen nur unter Einhaltung der Mitwirkungspflichten des Bestellers möglich ist. Die Mitwirkungspflicht des Bestellers besteht darin, Informationen (Texte, Grafiken, Fotos, Logos etc.) zur Verfügung zu stellen, sodass das bestellte Produkt für den Besteller optimal und zielgruppengenau aufgesetzt werden kann. Für den Zeitraum einer Werbekampagne gewährt der Besteller an SERVIT und den Publishern hiermit eine nicht exklusive, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Bearbeitung, öffentlichen Darstellung, Sendung, Zurverfügungstellung und Verbreitung, (a) von allen Texten, Bildern, Logos, Marken, Werbematerialien, Produkt- oder Dienstleistungsinformationen, und sonstigen Informationen, die der Besteller für das bestellte Produkt zur Verfügung stellt, und (b) des bestehenden Webauftritts des Bestellers, soweit dies notwendig ist, damit SERVIT die Leistungen für das beauftragte Produkt erbringen kann. Der Besteller hat SERVIT daher über erstmaliges Verlangen alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und SERVIT alle Informationen zu erteilen, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Falls der Inhalt nicht die Spezifikationen von SERVIT oder eines Publishers erfüllt, kann SERVIT oder der Publisher nach eigenem Ermessen die Werbung modifizieren oder ablehnen, um den Anforderungen des Publishers oder anderen technischen Anforderungen zu entsprechen bzw. das Gelingen der Kampagne nicht zu gefährden. Im Fall einer Ablehnung wird SERVIT alle maßgeblichen im Voraus gezahlten Beträge erstatten. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass er in seiner Möglichkeit eingeschränkt sein kann, weitere Modifikationen an der Werbung vorzunehmen, nachdem sie SERVIT übergeben wurde. Die Annahme einer Werbung stellt keine Zustimmung oder Billigung dieser Werbung durch SERVIT oder durch irgendeinen Publisher dar, im Sinne dieser Vereinbarung oder anderweitig.

Abs. 2) Der Besteller ist verpflichtet, die für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Logos, Marken und Kennzeichen auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Für die wettbewerbs- bzw. kennzeichenrechtliche Unbedenklichkeit der Logos, Marken und Kennzeichen ist daher allein der Besteller verantwortlich. Bei der Erteilung eines Auftrags oder Upload des Logos, der Marken oder Kennzeichen hat der Besteller daher dafür zu sorgen, dass er über sämtliche Rechte zur Bearbeitung, Vervielfältigung und sonstigen Verwertung verfügt und an SERVIT im Sinne der vorstehenden Bestimmung in Abs. 1) einräumen darf. SERVIT haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Logos, Marken und Kennzeichen. Wird SERVIT wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Besteller SERVIT Schad- und klaglos und hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die SERVIT durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen (siehe Abs 4). Ungeachtet dessen, dass der Besteller allein für die Prüfung der Logos, Marken und Kennzeichen auf Einhaltung der anwendbaren Rechtsvorschriften und Prüfung entgegenstehender Rechte Dritter (siehe Abs 4) verantwortlich ist, und daher durch SERVIT keine solche rechtliche Prüfung der Logos, Marken und Kennzeichen vorzunehmen ist, behält sich SERVIT vor, einer Rechtsverletzung verdächtigte Logos, Marken und Kennzeichen, zu beseitigen und/oder entsprechend abzuändern. 

Abs. 3) Der Ausschluss von Mitbewerbern des Bestellers kann nicht vereinbart werden, weder für eine bestimmte Werbung noch für einen sonst von SERVIT zu lieferndem Inhalt (zB Website). SERVIT schließt insbesondere auch nicht aus, und sichert nicht zu, dass neben den jeweils von SERVIT publizierten Inhalten und Online-Werbungen keine weiteren Werbeplätze angeboten und belegt werden.

Abs. 4) Der Besteller liefert sämtliche Inhalte an SERVIT, die für die Werbung erforderlich sind, dazu gehören auch Logos, Marken, und Kennzeichen. Wenn solche Inhalte nicht den Anforderungen von SERVIT oder eines Publisher entsprechen, ist der Besteller verpflichtet, unverzüglich ein neues abgeändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen. Alleinig der Besteller ist verantwortlich für seine Website oder im Zusammenhang mit der Website für alle Werbungen oder Inhalte, die vom Besteller hierunter bereitgestellt werden, und jegliche Inhalte, auf die Nutzer durch Links in solchen Werbungen zugreifen können. Der Besteller ist daher insbesondere für die rechtliche Zulässigkeit aller von ihm an SERVIT zum Zweck der Werbeleistung bzw. Websiteerstellung bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte, Grafiken, Bilder, Fotos, Logos, Marken und Kennzeichen sowie Sounddateien) allein verantwortlich. Der Besteller bestätigt, dass sämtliche für die Auftragsdurchführung bereitgestellten Informationen, Stichwörter, Texte, Bilder, Logos und sonstige Unterlagen keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte aufweisen oder sonst die Rechte oder berechtigten Interessen Dritter, und insbesondere kein Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis oder jegliches andere Eigentumsrecht oder Persönlichkeits- oder Datenschutzrecht eines Dritten verletzen. Bei der Bestellung von Websites, Webprojekten oder E-Commerce Projekten ist der Besteller weiters verantwortlich, dass weder er noch Nutzer der Website Inhalte bereitstellen, die Viren, Trojaner oder sonstige Programme oder Programmierungsroutinen enthalten, die schädigend wirken können, oder, die rechtswidrig, beleidigend, bedrohlich, vulgär, rassistische oder Straftaten verharmlosend oder begünstigend sind oder Anlass zu Ansprüchen von Dritten geben oder für SERVIT oder einen der Technologiepartner von SERVIT ruf- und/oder kreditschädigend sind. Bei einer Veröffentlichung von Angeboten, Texten, Stichwörtern, Unternehmens- oder Produktbeschreibungen ist der Besteller für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Bestimmungen, insbesondere aus wettbewerbs- und markenrechtlicher Sicht, verantwortlich. Insbesondere verpflichtet er sich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen wie das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und das E-Commerce Gesetz (ECG) einzuhalten und seinen Impressumspflichten nachzukommen. Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, des Verbotsgesetzes und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Besteller verpflichtet sich, die anwendbaren Rechtsvorschriften zu beachten und diese Verpflichtung auch den autorisierten Nutzern der Webseite aufzuerlegen und alle technisch und organisatorisch möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine etwaige gesetzeswidrige Nutzung der angebotenen Dienste zu vermeiden. Es erfolgt seitens SERVIT keine Prüfung der Zulässigkeit der vom Besteller übermittelten oder online gestellten Angebote, Texte, Stichwörter, Logos, Markenbezeichnungen, Unternehmens- oder Produktbeschreibungen. Der Besteller gewährleistet zudem, dass er über sämtliche erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte sowie über das Recht zur Veröffentlichung und Vervielfältigung von sämtlichen Unterlagen, einschließlich Logos, Marken, Unternehmens- und Produktbezeichnungen, Schriftzüge und Bilder, die der Besteller zur Veröffentlichung der Werbung zur Verfügung stellt oder die von SERVIT auftragsgemäß verwendet werden, verfügt. Der Besteller stellt SERVIT von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und verpflichtet sich, SERVIT für Schäden aufgrund rechts- oder sittenwidriger Inhalte sowie von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den rechtsverletzenden Inhalten des Bestellers schad- und klaglos zu halten. Sofern der Besteller gegen seine Pflichten aus den vorstehenden Sätzen verstößt oder ein begründeter Verdacht besteht, dass die Inhalte rechts- oder sittenwidrig sind oder den berechtigten Interessen Dritter entgegenstehen oder gegen diese AGB verstoßen, ist SERVIT berechtigt, die Inhalte unverzüglich zu beseitigen oder entsprechend abzuändern, und bei Websites, diese von einer Speicherung auf dem Server auszunehmen und zu löschen bzw. zu sperren. Ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit ist insbesondere gegeben, wenn SERVIT eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten erhalten oder ansonsten wegen Rechtswidrigkeit der eingestellten Inhalte auf Unterlassung in Anspruch genommen wird und die Abmahnung bzw. das Unterlassungsbegehren nicht offensichtlich unbegründet sind. Soweit möglich, ist der Besteller zuvor anzuhören, sonst unverzüglich zu benachrichtigen. Der Entgeltanspruch von SERVIT besteht in diesen - vom Besteller verursachten - Gründen fort. Der Besteller erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass SERVIT die in Medien, insbesondere auf Websites, einschließlich Social Media Plattformen, veröffentlichten Daten, Firmenbezeichnungen, Logos, Bildern und Marken zum Zwecke der Gestaltung von Anzeigentexte und Werbung verwenden darf.

Abs. 5) zusätzliche produktspezifische Mitwirkungspflichten:

Bei Google Such- & Bannerwerbung muss der Besteller SERVIT über geplante Änderungen auf seiner Website zumindest drei Werktage vorab informieren, da hierdurch Änderungen im Kampagnenmanagement erforderlich sein können. Bei Websites hat der Besteller den für die Wartung der Werbeinhalte bereitgestellten Online-Zugang vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen. Im Falle einer Datenermittlung durch den Besteller über die Website, ist der Bestellter für den rechtmäßigen Umfang mit Daten selbst verantwortlich. Die vom Besteller auf seiner Website bereitgestellten Inhalte dürfen den üblichen Umfang von Websites für Klein- und Mittelbetriebe nicht übersteigen, anderenfalls ist SERVIT zur Sperre und/oder Löschung aller oder einzelner Inhalte ohne vorangehende Mitteilung berechtigt. 

Bei Webprojekten ist SERVIT – sofern erforderlich – der Zugang den Systemen des Bestellers zu gewähren sowie die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen gemäß vereinbartem Projektplan zu erteilen und bei der Abnahme der Leistungen mitzuwirken. Im Falle der Bereitstellung von Schnittstellen durch den Besteller sind diese vom Besteller auf aktuellem Stand zu halten, um eine dauerhafte Leistungserbringung durch SERVIT sicherstellen zu können. Schnittstellenänderungen sind SERVIT unverzüglich bekannt zu geben.

Abs. 6) Werden die für die Ausführung des Vertrages notwendigen Informationen nicht vom Besteller  zur Verfügung gestellt, ist SERVIT berechtigt, das bestellte Produkt nach bestem Wissen und Gewissen für den auf den Besteller zutreffenden Tätigkeitsbereich zu kreieren (branchentypische Texte und Bilder), Unternehmensdaten des Bestellers (Firmenwortlaut, Adresse, Kommunikationsmöglichkeiten) einzufügen und den Entwurf des Produktes dem Besteller zur Prüfung (siehe Pkt. V, Abs. 2) zu übermitteln.

Abs. 7) Im Falle einer Bereitstellung von Inhalten (Texte, Bilder, Grafiken) für das bestellte Produkt durch SERVIT, dürfen diese Inhalte ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung auf bzw. in den von SERVIT erstellten Produkten (z. B. Website) verwendet werden. Eine darüberhinausgehende Verwendung ist unzulässig; der Besteller erwirbt keinerlei Nutzungsrechte daran. Sind von SERVIT erstellte grafische Elemente enthalten, wird eine Gestaltung anhand von Vorlagen vorgenommen, die jeweils eine beschränkte Menge an Elementen (Farben, Schriften, Symbole, etc.) aufweisen. SERVIT verwendet die Vorlagen auch für andere Besteller, sodass sich ähnliche oder identische Kombinationen an Elementen ergeben können.

Abs. 8) Der Besteller hat sicherzustellen, dass alle nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen geltenden Vorgaben eingehalten werden, damit SERVIT, soweit dies für das jeweils bestellte Produkt erforderlich ist, diese personenbezogenen Daten der jeweiligen Nutzer eines Werbeproduktes erheben und dem Besteller zur Verfügung stellen kann. Insbesondere sollte Folgendes in dem bestehenden Webauftritt des Bestellers, oder auf seinem Facebook-Konto, soweit anwendbar, vorgesehen werden: Eine geeignete Art der Information der Betroffenen über die Art und Umfang sowie Zweck der Erhebung ihrer personenbezogenen Daten und die nachfolgende Nutzung dieser Daten, insbesondere Übermittlung an zB Werbenetzwerke (auch außerhalb der EU) durch den Besteller als Verantwortlichen; und ein geeignetes Verfahren zur Einholung der Einwilligung der Betroffenen zu dieser Erhebung und Nutzung der Daten, soweit gesetzlich notwendig. Verletzt der Besteller die vorstehenden Verpflichtungen, kann SERVIT die Dienstleistungen nach schriftlicher Mitteilung gegenüber dem Besteller mit sofortiger Wirkung aussetzen. Sollte der Besteller die Verletzung nicht innerhalb von sieben (7) Tagen ab der Mitteilung beheben, kann SERVIT die Vereinbarung wegen wesentlicher Vertragsverletzung schriftlich kündigen. Soweit SERVIT mit der Verarbeitung insbesondere der Erhebung von personenbezogenen Daten der Nutzer des Webauftritts eines Bestellers als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art 4 Z 8 DSGVO beauftragt wird, verpflichtet sich der Besteller gleichzeitig mit Beauftragung über Verlangen der SERVIT eine ihm zur Verfügung gestellte und/oder über die Website der SERVIT herunterladbare Auftragsverarbeitervereinbarung iSd Art 28 Abs 3 DSGVO mit SERVIT über die Verarbeitung der Daten im Umfang des jeweils bestellten Produkts abzuschließen.

Abs. 9) SERVIT wird, soweit dies für das jeweils bestellte Produkt erforderlich ist, im 

Zusammenhang mit den Werbedienstleistungen auf den Computern bzw. Endgeräten der Nutzer des Webauftritts des Bestellers Cookies setzen und auslesen oder durch einen Dritten (zB Google) setzen oder durch einen Dritten (zB Google) setzen und auslesen lassen. Der Besteller hat sicherzustellen, dass alle nach den anwendbaren Gesetzen geltenden Vorgaben eingehalten werden, damit SERVIT diese Cookies setzen und auslesen kann. Insbesondere hat er im Rahmen seines Webauftritts einen angemessen hervorgehobenen Pop-up-Hinweis auf die Nutzung von Cookies zu platzieren, über den er die (unmissverständliche) Einwilligung des Nutzers des Webauftritts des Bestellers zur Nutzung dieser Cookies einholt. Ferner hat er in der Fußzeile jeder einzelnen Webseite seines Webauftritts eine Cookie-Richtlinie zu verlinken, die unter anderem die Informationen zu Art und Speicherdauer der Cookies beinhaltet.

V. PRÜFPFLICHT, GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG 

Abs. 1) SERVIT gewährleistet nur, dass von SERVIT ausdrücklich zugesagte Eigenschaften der Produkte vorhanden sind und sonst die Produkte im Wesentlichen gemäß einer zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung der SERVIT funktionieren. Eine darüberhinausgehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. 

Abs. 2) Gewährleistungsansprüche müssen binnen sechs Monate ab Übermittlung der Prüfmöglichkeit des Produktes geltend gemacht werden. Mängel an Teilen von Lieferungen berechtigen nicht zur Bemängelung der Gesamtlieferung.

  • Für Websites und Webprojekte wird dem Besteller ein Link zum Website-Entwurf (vor Online-Stellung) übermittelt.
  • Für SEO Maßnahmen werden dem Besteller die auf seiner Website vorzunehmenden Änderungen bekanntgegeben.
  • Für Google Such- & Bannerwerbung, sowie bei E-Commerce Projekten wird dem Besteller eine Fertigstellungsbenachrichtigung übermittelt.

Schadenersatzansprüche sind binnen einer Frist von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens schriftlich geltend zu machen.

Bei Vorliegen von Mängeln ist der Besteller nicht zur Zurückbehaltung des Entgelts berechtigt, seine Gewährleistungsbehelfe beschränken sich auf die Vornahme von Verbesserungen. Sofern es sich um einen von vornherein unbehebbaren wesentlichen Mangel handelt oder der Mangel von SERVIT trotz Verbesserungsversuchs nicht beseitigt werden kann, hat der Besteller auch das Recht auf Wandlung.

Abs. 3) Rechtzeitig bekannt gegebene und behebbare Mängel werden von SERVIT innerhalb angemessener Frist beseitigt.

  1. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss im Zusammenhang mit Werbedienstleistungen:

SERVIT stellt alle Dienstleistungen für Online-Werbung und andere Werbedienstleistungen ohne irgendwelche Zusagen und Zusicherungen über bestimmte Eigenschaften bereit, und ist daher – soweit nicht im Folgenden ausdrücklich anders geregelt - jede Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt SERVIT keine Gewährleistung für eine durchgehende ununterbrochene Darstellung und Verteilung einer Online-Werbung oder anderer Werbeprodukte. Für den Fall einer Unterbrechung der Darstellung oder Verteilung einer Werbung oder anderer Werbeprodukte ist die einzige Verpflichtung von SERVIT die alsbaldige Wiederherstellung der Dienstleistung. Soweit gesetzlich zulässig, lehnt SERVIT Gewährleistungsansprüche welcher Art auch immer, einschließlich jedoch nicht beschränkt auf die Gewährleistung allgemeiner Gebrauchstauglichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck und die Gewährleistung, die aus dem Geschäftsablauf oder den bisher erbrachten Leistungen abgeleitet werden können, ab. SERVIT gibt weiters keine Zusicherung hinsichtlich der Durchführung oder Platzierung irgendeiner Online-Werbung. SERVIT übernimmt soweit gesetzlich zulässig keine Haftung für: (I) Störungen, Fehler oder Ungenauigkeiten des Inhalts oder der Informationen in einer Werbung, (II) unautorisierten Zugang zu oder Nutzung der Server von SERVIT, (III) Unterbrechung der Übertragung zum oder vom Server von SERVIT, (IV) Bugs, Viren, Trojaner oder dergleichen, die auf oder über den Server von SERVIT durch eine Drittpartei übertragen werden können, (v) Verluste oder Schäden welcher SERVIT auch immer infolge der Verwendung von Inhalten für eine Werbung, die dargestellt, per Email gesendet, übertragen oder anderweitig durch die Werbedienstleistungen von SERVIT verfügbar gemacht werden, oder (vi) Schäden aus Ereignissen Höherer Gewalt. 

  • Websites und Suchmaschinenoptimierung:

Die CMS-Applikation verwendet ein Vorlagesystem zur Erstellung von Websites, die mit Inhalten des Bestellers befüllt, aber nur eingeschränkt individuell programmiert werden. Weiters gilt ein Haftungsausschluss für jegliche Form höherer Gewalt und die hierdurch hervorgerufenen

Leistungsausfälle sowie generell für Schäden aus Störungen und Ausfällen von Besteller-Websites (einschließlich Webshops) durch Vornahme von SEO-Maßnahmen (Suchmaschinenoptimierung). Fehler und Störungen bei der Nutzung der CMS-Applikation sind dem von SERVIT eingesetzten technischen Support unverzüglich mitzuteilen. Dieser wird Fehler und Mängel im Zusammenhang mit der Nutzung der CMS-Applikation zeitnah beseitigen. Der technische Support ist ausschließlich auf die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung vertraglich ausdrücklich vereinbarter Eigenschaften beschränkt. Mindestreaktions- und -behebungszeiten werden nicht zugesagt. Der Besteller verpflichtet sich, an den technischen Support alle zur Problembehebung notwendigen Daten zu übermitteln. In der Regel stehen die von SERVIT im Rahmen der Vertragserfüllung verwendeten Serversysteme sowie das E-Mail-Postfach 24 Stunden an 7 Tagen der Woche zur Verfügung. Die übliche Verfügbarkeit innerhalb eines Vertragsjahres beträgt 99%. Eine Unterschreitung der Verfügbarkeit oder Nichtverfügbarkeit der Dienste kann vor allem systembedingt möglich sein, und zwar im Fall von Wartungsarbeiten, eines Leistungsausfalls dritter Anbieter, Störungen im Kommunikationsnetz, Sicherheitsmaßnahmen, Auslastung von Kapazitäten sowie bei Ausfällen und sonstigen Umständen aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen technischen Problemen, die nicht im Einflussbereich von SERVIT liegen, insbesondere Störungen bei Übertragungsleistungen oder Störungen bei Vornahme von SEO-Maßnahmen für den Besteller oder Umstände im Zusammenhang mit der Beschaffenheit des Internets (wie Übertragungszeiten und Übertragungsqualität von Daten). Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche sowie sonstiger Ansprüche jeglicher Art sind daraus ausgeschlossen.

  • Webprojekte:

Bei Webprojekten wird keine Garantie dahingehend abgegeben, dass die Website/Applikation auf Suchportalen auffindbar ist. Die Auffindbarkeit sowie ein USP der Website/der Applikation und der hierüber beworbenen Waren und Dienstleistungen sind nicht vom Vertragsgegenstand umfasst. Darüber hinaus ist die Aktualisierung und Weiterentwicklung der für den Besteller bereitgestellten Website-Dienstleistungen, insbesondere die für den Besteller erstellte Website/Applikationen, nicht vom Vertragsgegenstand erfasst und kann daher nicht gewährleistet werden. Der Besteller hat daher selbst für eine technische Weiterentwicklung, einschließlich der technischen Absicherungen vor Angriffen, zu sorgen. SERVIT haftet weiters nicht für Schäden, die am Computer oder an sonstigen technischen Geräten des Bestellers auftreten. SERVIT haftet auch nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen des Bestellers, insbesondere von Übertragungswegen des Internets. Weiters gilt ein Haftungsausschluss für jegliche Form höherer Gewalt und die hierdurch hervorgerufenen Leistungsausfälle.

  • Google-Werbung:

Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass weder eine bestimmte Reihung bei der Google Such Werbung, ein bestimmter Ausspielort bei Bannerwerbung, noch die Erreichung eines bestimmten Geschäftserfolges, insbesondere eine bestimmte Anzahl an Klicks, Impressions, Aufrufen und sonstigen Conversions, von SERVIT geschuldet ist und daher nicht Gegenstand der Vereinbarung mit dem Besteller ist. Auch eine bestimmte Reihung bzw. Platzierung von Anzeigen oder die Ausspielung von Anzeigenerweiterungen kann seitens SERVIT nicht gewährleistet werden. SERVIT ist berechtigt, eine bereits begonnene Anzeigenkampagne zu beenden oder die Anzeigeninhalte sowie Suchbegriffe zu ändern, sollte sich für SERVIT der begründete Verdacht ergeben, dass die Anzeigeninhalte oder Suchbegriffe rechts- oder sittenwidrig sind. Für allfällige Leistungsstörungen des Betreibers des Internet- Portals, auf dem die Anzeige veröffentlicht wird, kann SERVIT nicht verantwortlich gemacht werden. Insbesondere hat SERVIT allfällige Offline-Zeiten nicht zu verantworten. Es wird darauf hingewiesen, dass SERVIT bei Durchführung der Kampagnen die Werberichtlinien der Suchmaschinenbetreiber der Plattformen im Google Such und Display Netzwerk zu beachten hat und sich hieraus kurzfristig Änderungen der vereinbarten Kampagne ergeben können.

Abs. 4) Mangels rechtzeitiger schriftlicher Korrektur-/Änderungs- oder Mängelanzeige gelten die Werbung bzw. die Werbedienstleistung, der Website-Entwurf, die vorgeschlagenen SEO-Maßnahmen sowie die

Anzeigentexte und –banner als vom Besteller genehmigt und das bestellte Produkt kann von SERVIT veröffentlicht bzw. online gestellt werden. Im Falle der Produkte „Website“, „Webprojektes“ oder bei E-Commerce Projekten wird diese auf der vereinbarten Domain und/oder auf einer Subdomain von SERVIT online gestellt. Die diesbezügliche Korrespondenz mit dem Besteller erfolgt per E-Mail. 

Abs. 5) Der Besteller hat während der Vertragsdauer die Möglichkeit Korrektur- oder Änderungswünsche zu Online-Anzeigentexten, Suchbegriffen und Grafiken bekannt zu geben, die von SERVIT während der Bürozeiten berücksichtigt werden. Sollte ein Änderungswunsch aus produktspezifischen Gründen nicht umgesetzt werden können, erhält der Besteller von SERVIT eine diesbezügliche Information.

Abs. 6) SERVIT und deren Erfüllungsgehilfen haften ausschließlich für Schäden, die von ihnen nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden; eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Höhe von Schadenersatzansprüchen des Bestellers ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt und kann bei Dauerschuldverhältnissen das vereinbarte Entgelt für den Abrechnungszeitraum von einem Jahr nicht überschreiten. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte der Besteller seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 5 nicht nachkommen, kann SERVIT für eine daraus resultierende Minderleistung nicht verantwortlich gemacht werden.

Abs. 7) SERVIT übernimmt keine Garantie dafür, dass die von SERVIT erbrachten Leistungen für die Zwecke des Bestellers geeignet sind. 

Abs. 8) Der Besteller haftet gegenüber SERVIT sowie gegenüber den Technologiepartnern von     SERVIT im Falle der Verletzung der Pflichten dieser AGB und verpflichtet sich bei entstandenen     Schäden SERVIT und seine Technologiepartner schad- und klaglos zu halten.

VI. VERTRAGSLAUFZEIT, ABONNEMENT, KÜNDIGUNGSFRIST

Es gilt die am Bestellschein angegebene Mindestvertragsdauer. Diese beginnt mit dem Datum der Rechnungslegung durch SERVIT. Bei Vereinbarung eines Abonnements verlängert sich der Vertrag, sofern dieser nicht zum Ende der Mindestvertragsdauer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich (via E-Mail an office@servit.dev) gekündigt wird, um die Dauer der erstmals vereinbarten Mindestvertragsdauer. Ein Abonnement kann sodann vom Besteller erst wieder zum Ende der verlängerten Vertragslaufzeit, dies unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt werden. Bei einer Kündigung vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch den Besteller hat dieser das auf die jeweilige Vertragslaufzeit ausständige Entgelt zu entrichten. SERVIT ist berechtigt, das Abonnement unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende eines jeden Kalenderquartals zu beenden. Jede Partei ist zudem zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt für SERVIT insbesondere dann vor, wenn der Besteller wesentliche Pflichten verletzt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn der Besteller seinen Zahlungspflichten trotz Nachfristsetzung nicht nachkommt oder die Pflichten dieser AGB verletzt (zB die CMS-Applikation übermäßig belastet oder eine unangemessen hohen Traffic auf der Website generiert). SERVIT ist auch bei einer schwerwiegenden Verletzung einer der Pflichten der AGB berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Besteller zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes, mit oder ohne Setzung einer vorübergehenden Nachfrist oder soweit anwendbar Zugangssperre auf die CMS-Applikation, aufzufordern.

VII. SPERRE VON LEISTUNGEN

SERVIT kann ihre Leistungen und die Leistungen anderer Anbieter (soweit anwendbar) ganz oder teilweise für den Besteller sperren, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:

  1. Zahlungsverzug gegenüber SERVIT oder einem anderen Anbieter, obwohl der Besteller unter

Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen gemahnt wurde;

  • es wurde ein außergerichtlicher Sanierungsversuch unternommen, es wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bestellers eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen oder die Bonität ist aus anderen Gründen nicht mehr gegeben und SERVIT hat den Besteller unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen erfolglos gemahnt; 
  • es besteht der begründete Verdacht, dass die Leistungen missbräuchlich verwendet werden; 
  • die Sperre ist in den Verträgen mit anderen Anbietern vorgesehen. In diesem Fall betrifft die Sperre jedoch nur die Leistung dieses Anbieters.

SERVIT informiert den Besteller über Anfrage über den Grund der Sperre. Bei einer vom Besteller zu vertretende Sperre zahlt der Besteller seine bereits in Rechnung gestellten Entgelte / Teilzahlungen weiter.

SERVIT hebt die Sperre auf, sobald die Sperrgründe entfallen und die Kosten für das Sperren und Aufheben der Sperre ersetzt wurden, soweit solche bei SERVIT angefallen sind.

VIII. DATENSCHUTZ

Bei Vertragsabschluss werden für die Zurverfügungstellung der Dienste personenbezogene Daten des Bestellers erhoben und zum Zweck der Erfüllung des Vertragsverhältnisses nach Art 6 Abs 1 lit b DSGVO verarbeitet. Details hierzu sind der bei Auftragserteilung ausgehändigten Datenschutzerklärung zu entnehmen, welche auch auf servit.dev abrufbar sind. Sofern es im Rahmen der Auftragsausführung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch SERVIT im Auftrag des Bestellers kommt, kommen die SERVIT Auftragsdatenverarbeitungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung.

IX. SONSTIGES

Die Erfüllung des Vertrages durch SERVIT verlangt die Beauftragung weiterer Personen mit diversen Leistungen, welche SERVIT nicht selbst erbringen kann. SERVIT ist daher berechtigt, Leistungen aus diesem Vertrag an Dritten zu beauftragen (Technologiepartner). Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der restlichen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die ersterer nach deren Sinn und Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Keine der Parteien haftet für ein Versäumnis oder eine Verzögerung (außer in Bezug auf Zahlungsverpflichtungen) aufgrund einer staatlichen Handlung, Feuer, Überflutung, einem Aufstand, einem Erdbeben, Stromausfall, Aufruhr, einer Explosion, einem Embargo, legalen oder illegalen Streiks, Personal- oder Materialknappheit, Transportverzögerungen jeder Art, Arbeitsverzögerungen oder sonstige Bedingungen, die sich in einer Art und Weise auf die Erzeugung oder Lieferung auswirken, auf die die betroffene Partei vernünftigerweise keinen Einfluss hat (Höhere Gewalt). Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Ausschließlicher Gerichtstand ist für beide Teile das Gericht Korneuburg.

Stand: 23.02.2024

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